Auszug
- Die Musikschule soll als Bildungsstätte für Musik die musikalischen Fähigkeiten bei den Musikinteressierten erschließen und fördern.
- Die Ausbildung erfolgt in Anlehnung an den Strukturplan der Musikschulen in folgenden Stufen:
der elementaren Musikerziehung in Grundklassen der Grundstufe
dem instrumentalen Gruppen- und Einzelunterricht in der Unterstufe
dem Einzelunterricht in der Mittelstufe
dem Einzelunterricht in der Oberstufe
- Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 1. August und endet am 31. Juli. Die Ferien- und Feiertagsregelung der allgemeinbildenden Schulen gilt in gleicher Weise für die Musikschule.
- Anmeldung und Abmeldung bedürfen der Schriftform und sind an die Geschäftsstelle zu richten. Sie werden erst durch die Bestätigung der Musikschule rechtswirksam. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Anmeldungen zum Instrumentalunterricht sind auch während des laufenden Schuljahres zulässig. Eine Aufnahme außerhalb des Schuljahres ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen seitens der Musikschule gegeben sind.
Abmeldungen sind nur schriftlich zum Schulhalbjahr (31.01.) oder Schuljahresende (31.07.) mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen möglich. In begründeten Einzelfällen kann der Leiter der Musikschule Ausnahmen zulassen.
- Nach Möglichkeit werden die Wünsche um Unterrichtung in einer bestimmten Unterrichtsstätte erfüllt. Jedoch kann ein Anspruch darauf nicht erhoben werden.
5.a) Der Unterrichtstermin wird nach Rücksprache mit den Schülern/innen bzw. Eltern vom Schulleiter festgelegt. Anspruch auf einen bestimmten Unterrichtstermin besteht nicht.
- Die Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.
- Die Teilnehmer sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht, an den Ergänzungsfächern und an den Ergänzungsveranstaltungen verpflichtet. Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen kann zum Ausschluss aus dem Unterricht führen; über diesen entscheidet der Leiter der Musikschule.
- Sind im Unterricht normale Fortschritte infolge mangelnder Begabung, mangelnden Fleißes oder aus anderen Gründen nicht zu erzielen, kann der/die Schüler/in durch den Leiter der Musikschule von der weiteren Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen werden.
- Während der Rhythmik- und Grundkurse gelten die ersten acht Unterrichtsstunden als Probezeit. Auch hier bedarf es der schriftlichen Kündigung.
- Im Instrumentalunterricht wird auf eine Probezeit verzichtet.
- Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts.
- Für die Schüler/innen besteht ein Unfallversicherungsschutz für die Unterrichtszeit sowie den Hin- und Rückweg.
- Haftpflichtversicherungsschutz besteht nicht. Hinsichtlich des Diebstahlschutzes sind während des Unterrichts Jacken und Mäntel mit in die Unterrichtsräume zu nehmen.
Download der Schulordnung