in der Fassung vom 01. August 2009
A. Unterrichtsgebühren
1. Klassenunterricht
Rhythmik
Durchschnittliche Klassenstärke 15 Kinder (mind. 10 Kinder)
Unterrichtszeit 45 Minuten pro Jahr 240,00 € (mtl. 20,00 € )
2. Gruppenunterricht
Gruppe (2 Schüler/innen) pro Jahr 576,00 € (mtl. 48,00 € ) – Unterrichtszeit: 45 Minuten
Gruppe (2 Schüler/innen) pro Jahr 438,00 € (mtl. 36,50 € ) – Unterrichtszeit: 30 Minuten
Gruppe (3 Schüler/innen) pro Jahr 438,00 € (mtl. 36,50 € ) – Unterrichtszeit: 45 Minuten
Gruppe (4 Schüler/innen) pro Jahr 402,00 € (mtl. 33,50 € ) – Unterrichtszeit: 45 Minuten
Gruppe (ab 5 Schüler/innen) pro Jahr 330,00 € (mtl. 27,50 € ) – Unterrichtszeit: 45 Minuten
3. Einzelunterricht
a) Einzelunterricht (45 Minuten) pro Jahr 1152,00 € (mtl. 96,00 € )
b) Einzelunterricht (30 Minuten) pro Jahr 876,00 € (mtl. 73,00 € )
4. Ergänzungsunterricht
Teilnehmer/innen am Ergänzungsunterricht, die keinen Unterricht an der Musikschule belegt haben, zahlen eine Gebühr in Höhe von 72,00 € pro Jahr (mtl. 6,00 € )
Für Schüler/innen der Musikschule ist der Ergänzungsunterricht gebührenfrei. Die monatlichen Unterrichtsgebühren sind auch während der Ferien zu leisten. Fällt der Unterricht mehr als dreimal im Schuljahr aus Gründen aus, die die Musikschule oder die Lehrkraft zu vertreten hat, wird die auf alle ausgefallenen Unterrichtsstunden entfallende Gebühr in voller Höhe erstattet. Die Entscheidung über diese Gebührenerstattung trifft der Schulleiter der Musikschule.
5. Bei Erstanmeldungen ist eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 10,00 € fällig.
6. Die Mahngebühren für Forderungen der Musikschule betragen 2,50 €.
B. Ermäßigung der Unterrichtsgebühren
Allgemeines
Es kommen in Frage die Ermäßigung der Unterrichtsgebühren aus sozialen Gründen, die Geschwisterermäßigung bei Teilnahme mehrerer Geschwister am Unterricht der Musikschule und die Mehrfächermäßigung. Die Ermäßigung von Unterrichtsgebühren muss in jedem Fall vom gesetzlichen Vertreter des/der Schülers/Schülerin schriftlich beantragt werden.
1. Sozialermäßigung:
Über die Sozialermäßigung entscheidet die Schulleitung in Abstimmung mit dem Vorstand.
2. Geschwisterermäßigung:
A. Für das 2. Kind wird eine Ermäßigung von 25 % gewährt.
B. Für das 3. Kind und jedes weitere Kind wird eine Ermäßigung von 50 % gewährt. Die Ermäßigungen werden jeweils von der niedrigeren Gebühr berechnet.
3. Mehrfächermäßigung:
Bei zwei oder mehr Instrumentalfächern wird eine Gebührenermäßigung für das 2. Fach und die weiteren Fächer um je 25 % der jeweils niedrigeren Gebühr gewährt.
C. Zahlungsweise der Unterrichtsgebühren
Die Unterrichtsgebühren sind grundsätzlich zu Beginn des Schuljahres im Voraus fällig. Zur Erleichterung der Zahlung können die Gebühren jedoch auch in monatlichen Raten gezahlt werden.
D. Instrumentenmiete
Die Musikschule kann im Rahmen ihrer Bestände Musikinstrumente an ihre Schüler/innen vermieten. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung eines Instrumentes besteht nicht.
Die Höhe der monatlichen Mietgebühr wird individuell entsprechend dem Wert des Instrumentes festgesetzt. Sie soll im Jahr 10 % des Instrumentenwertes nicht übersteigen. Überschreitet die Mietdauer 1 Jahr, ist ein Aufschlag von 50 % der Miete zu zahlen. Die Mietgebühr wird zusammen mit den Unterrichtsgebühren per Bankeinzug erhoben. Über die Vermietung der Musikinstrumente entscheidet die Schulleitung; über jede einzelne Vermietung ist ein Mietvertrag mit den gesetzlichen Vertretern des/der Schülers/Schülerin abzuschließen. Im Mietvertrag sind auch die Schadenersatzansprüche zu regeln.
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der Gebührenordnung